Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Jede/r hat schon aus den Medien von sogenannten "medizinischen Kollateralschäden" während der Corona-Pandemie gehört, deswegen appelliere ich an Sie, Ihren Arzttermin wahrzunehmen, empfohlene Untersuchungen durchführen zu lassen und nicht aus Sorge vor Corona auf notwendige ärztliche Abklärung zu verzichten. Wir befinden uns in einer außergewöhnlich dramatischen epidemiologischen Situation, aber es darf die Prävention ernsthafter Erkrankungen wie auch die Behandlung solcher nicht weniger wichtig gesehen werden. Gerade der niedergelassene Bereich hat meiner Meinung nach hier besondere Verantwortung, die aufgrund der Corona Pandemie an Ihre Kapazitätsgrenzen gelangenden Spitalseinrichtungen zu entlasten und sich vermehrt um die Anliegen von Patientinnen und Patienten zu kümmern.
Entsprechend der allgemein gültigen Vorschriften möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Betreten der Ordination nur mit einer FFP-2 Maske ohne Ventil erlaubt und das Tragen selbiger während der gesamten Dauer des Aufenthalts in der Ordination erforderlich ist. Selbstverständlich wird auch von mir durchgehend eine FFP-2 Maske ohne Ventil getragen, darüberhinaus werden Sie - wenn überhaupt nötig - alleine im Wartezimmer sein, zwischen den einzelnen Terminen werden die Räumlichkeiten gut gelüftet.
Bei Beschwerden wie Fieber oder auch nur leicht erhöhter Körpertemperatur, Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Kopfschmerzen kommen Sie bitte nicht in die Ordination, sondern kontaktieren Sie das Gesundheitstelefon unter 1450.
Sagen Sie aber in solchen Fällen bitte Ihren Termin bei mir im Vorhinein ab. Sollten Sie an einer banalen grippalen Infektsymptomatik leiden, aber einen aktuellen negativen Corona Test (Durchführung bei Symptomen) gemacht haben, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie den Termin wahrnehmen wollen oder verschieben. Das Testergebnis bitte auf jeden Fall dann beim Termin vorzeigen.
Ich bitte Sie, bis auf weiteres von der Begleitung durch Vertrauenspersonen zu Ihrem Termin abzusehen, falls dies aus diversen Gründen dennoch erforderlich ist, ersuche ich entsprechend der derzeit geltenden Empfehlungen und Verordnungen um einen negativen COVID-19 - Antigentest, welcher nach Gesetzestext nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Siehe dazu auch www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_105/BGBLA_2021_II_105.html
Sollte bei Ihnen eine Fahrradergometrie geplant sein, ersuche ich Sie, am Tag der Untersuchung einen Corona Test (Antigentest) in einer der Teststraßen durchzuführen, eine Bescheinigung des negativen Testergebnisses bringen Sie bitte zum Termin mit. Diese Maßnahme ist aufgrund der bei dieser Untersuchung unter körperlicher Belastung verstärkten Aerosolbildung erforderlich.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit!
Dr. Thomas Höchtl-Hainzl
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