Informationen zum Thema Wahlarzt

Als Wahlarzt bin ich ein niedergelassener Arzt OHNE Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Dies bedeutet zwar, dass Sie für die erbrachten Leistungen von mir eine private Honorarnote ausgestellt bekommen, die Sie zunächst einmal selbst bezahlen müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, von welcher Sie in der Regel bis zu 80 % des Betrages zurückerstattet bekommen, den ein Arzt mit Vertragsverhältnis für die selbe erbrachte Leistung von der Krankenkasse bezahlt bekommt. Sollten Sie zusatzversichert sein, so erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsunternehmen, denn  in manchen Fällen werden Kosten sogar zur Gänze übernommen. 

Somit bedeutet die Konsultation eines Wahlarztes nicht automatisch den Nachteil von höheren Kosten für Sie als Patientin/als Patient, der Vorteil eines Wahlarztbesuchs liegt im Faktor Zeit. Denn für diagnostische Abklärung sowie das Erstellen eines Therapieplans und ein individuelles ausführliches Beratungsgespräch soll in meiner Ordination ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, eine Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen sehr kurzfristig möglich, und Sie verbringen durch eine optimale Terminvergabe - wenn überhaupt - nur eine sehr kurze Zeit im Wartezimmer.
 
Bei der Ausstellung von Rezepten wie auch bei Überweisungen zu weiterführenden Untersuchungen - Bildgebung (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall), Laboranalytische Untersuchungen - gibt es für Sie keine Nachteile, sie sind ebenso gültig, einen Unterschied zu von Kassenärzt*innen ausgestellten Dokumenten gibt es nicht. 

Scheuen Sie sich nicht, nach den Behandlungskosten zu fragen, welche sich im wesentlichen an den üblichen Tarifen der Krankenkassen orientieren.